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BGI 694

Achtung: Die neue Regelung für BGI 694 findet sich in der DGUV Information 208-016.

Informationsschrift der Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Handlungsanleitung für Unternehmer die tragbare Leiter und Tritte für sich oder ihre Beschäftigten einsetzen. Mit Hinweisen zu Regelungen von

  • Arbeitschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • berufsgenossenschaftlichen  Regelungen
  • einschlägigen Normen

die beim Bereitstellen und Nutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind.

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