DGUV Regel 114-010
Die DGUV 114-010 findet Anwendung auf austauschbare Kipp- und Absetzbehälter und alle zum Trägerfahrzeug gehörenden Tragmittel, die zum Auf- und Abnehmen sowie Befestigen der austauschbaren Kipp- und Absetzbehälter erforderlich sind.
Es handelt sich dabei um Behälter und Trägerfahrzeuge von
- Absetzkipper (Absetzkippmulden)
- Abrollkipper
- Abgleitkipper
- Seitenlader
- Hubkipper