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DGUV Regel 114-010

Die DGUV 114-010 findet Anwendung auf austauschbare Kipp- und Absetzbehälter und alle zum Trägerfahrzeug gehörenden Tragmittel, die zum Auf- und Abnehmen sowie Befestigen der austauschbaren Kipp- und Absetzbehälter erforderlich sind.

Es handelt sich dabei um Behälter und Trägerfahrzeuge von

  • Absetzkipper (Absetzkippmulden)
  • Abrollkipper
  • Abgleitkipper
  • Seitenlader
  • Hubkipper

 

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