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MessEG

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen

Das Mess- und Eichgesetz, kurz MessEG, löst zum 01. Januar 2015 das Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) ab. Die Neuregelung des Mess- und Eichwesens wurde bereits 2013 im Bundestag beschlossen. Das fertige MessEG und auch die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind das Ergebnis einer langwierigen Debatte zur Überarbeitung des Messwesens.

Das MessEG ist das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen. Es enthält Vorgaben zum Inverkehrbringen, zur Installation, Anwendung, Pflege, Eichung und Prüfung von Messgeräten und deren Zusatzeinrichtungen. Das MessEG bezieht sich allerdings nur auf die Messgeräte, die im geschäftlichen und amtlichen Verkehr benutzt werden und deren Messergebnisse im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Auch Bestimmungen zu Bußgeldern sind im Mess- und Eichgesetz enthalten.

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