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MTK

Messtechnische Kontrolle von Medizinprodukten

Die Messtechnische Kontrolle, kurz MTK, von Medizinprodukten wird durch das Medizinproduktegesetz (MPG) sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vorgeschrieben. Durch die Kontrolle wird die Messgenauigkeit von Medizinprodukten überprüft und sichergestellt, dass die zugelassenen Fehlergrenzen nicht überschritten werden. Überprüft werden müssen medizinische Geräte mit Messfunktion, wie beispielsweise:

  • Temperaturmessgeräte
  • Blutdruckmessgeräte
  • Medizinprodukte zur Bestimmung von Hörfähigkeit oder des Augeninnendrucks
  • Infrarot-Strahlungsthermometer
  • Ergometer
  • Therapiedosimeter
  • Diagnostikdosimeter

Die Fehlergrenzen sind in der Gebrauchsanweisung des Herstellers zu finden oder können den entsprechenden Normen entnommen werden. Die maximale Prüffrist einer Messtechnischen Kontrolle beträgt 24 Monate. Jeder Prüfschritt, die verwendeten Prüfgeräte und die Ergebnisse der MTK müssen im Medizinproduktebuch festgehalten werden. Anschließend ist eine Prüfplakette am Medizinprodukt anzubringen.

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