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TRBS 1201

Technische Regeln für Betriebssicherheit

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regeln die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Zu diesem Zweck enthalten die TRBS Angaben zum aktuellen Stand der Technik sowie zur Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin. Die Technischen Regeln schreiben vor, wie Gefährdungen ermittelt und bewertet werden und welche Maßnahmen darauf folgen müssen.

Die TRBS werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt herausgegeben.

Bei Einhaltung der TRBS kann davon ausgegangen werden, dass auch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt sind. Befolgt der Arbeitgeber die Technischen Regeln der Betriebssicherheit nicht, muss er eine Alternative finden, die das gleiche Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter bietet.

TRBS 1201 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Diese Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich

  1. der Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen nach den Bestimmungen des Abschnitts 2 oder 3 der BetrSichV,
  2. der Verfahrensweise zur Bestimmung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person oder zugelassenen Überwachungsstelle,
  3. der Durchführung der Prüfungen und
  4. der Erstellung der gegebenenfalls erforderlichen Aufzeichnungen oder Bescheinigungen.

Quelle: baua.de

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