Skip to content
Trusted shop - Brewes 4.83 / 5.00 Kontakt Mein Konto

UN-Label und LQ- Etiketten

Kennzeichnung von Versandstücken mit gefährlichen Gütern nach GGVSEB, ADR, RID, ADN, IATA und IMDG.

Gefahrstoff-Kennzeichnung mit UN-Label (UN-Nummer)

Kennzeichnung von Versandstücken Fahrzeugen und Gefahrgut gemäß der GefStoffV.
Gefährliche Stoffe werden in einer hoch industrialisierten Gesellschaft häufig verwendet und natürlich auch befördert. Wichtig bei diesen Gefahrguttransporten ist es, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.
Für den Transport gefährlicher Güter wurde ein internationales Regelwerk geschaffen, mit dem der sichere Transport dieser Güter grundsätzlich gewährleistet ist. Dieses internationale Regelwerk wird durch nationale Regelungen, die die Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten festlegen, ergänzt. Diese Anordnungen werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik laufend kontrolliert und weiterentwickelt.

Die Beförderung von Gefahrgut ist eines der wenigen Gebiete, auf dem es schon seit längerer Zeit grenzübergreifende Regelungen gibt, denen sich die meisten Staaten angeschlossen haben. Der Umgang mit Gefahrgut wurde von den Vereinten Nationen in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, festgelegt. Trotzdem haben sich verschiedene Standards entwickelt, und seit 2000 ist die UNO bestrebt, die Regelungen im GHS zu vereinheitlichen.

Die UN-Nummer

Die UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine Kennnummer für die Gefahrstoffkennzeichnung. Für alle gefährlichen Stoffe und Güter (Gefahrgut) wurden diese UN-Nummern festgelegt und als vereinheitlichte Kennzeichnung in der Datenbank der Vereinten Nationen über gefährliche Güter abgelegt. Die Stoffnummer besteht immer aus vier Ziffern und ist eine fortlaufende Nummer in der Liste aller erfassten Typen von Gefahrgütern. Die UN-Nummer wird nicht nur für einzelne chemische Verbindungen vergeben, sondern auch für Stoffgruppen und Stoffgemische mit gemeinsamem Gefährdungspotential.
Die Verwendung dieser UN-Kennzeichnungen (UN-Nummern) ist in internationalen Übereinkünften festgelegt, wien

  • dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN, mit ADNR und ADN-D)
  • der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  • dem internationalen Übereinkommen Safety of Life at Sea (SOLAS).

Die UN-Nummer und die Kemler-Zahl (Gefahrennummer) sollten bei einem Unfall immer den Rettungskräften bzw. der Polizei mitgeteilt werden, da damit die Hilfe besser koordiniert werden kann. Diese Nummern liefern den Rettungskräften schnelle Informationen zur Erfassung des Gefährdungspotenzials beteiligten Gefahrgüter und sind wichtig für die Einleitung richtiger Maßnahmen.

Beispiele für UN-Nummern auf dem UN-Label:

  • 1005: Ammoniak, wasserfrei
  • 1057: Feuerzeuge mit entflammbarem Gas
  • 1202: Dieselkraftstoff oder Heizöl
  • 1203: Benzin oder Ottokraftstoff
  • 1223: Petroleum beziehungsweise JET-A1 (Kerosin)
  • 1230: Methanol
  • 1950: Druckgaspackungen (Sprühdosen) mit entflammbaren Aerosolen
  • 1965: Flüssiggas

Gefahrstoff-Kennzeichnung mit LQ Etiketten

LQ ist die Kurzbezeichnung für den Begriff Limited Quantities (Begrenzte Menge) oder auch in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter aus dem Gefahrgutrecht. Die Bestimmungen zur Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährliche Gütern auf der Straße wurden geregelt durch das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter - ADR 2011, Kapitel 3.4
Die begrenzten Mengen im Sinne des ADR/RID stellen eine teilweise Befreiung von den Transportvorschriften dar. Diese teilweise Befreiung kann nur für Transportgüter verwendet werden, die aus einer Innenverpackung (z.B. Flasche) und einer Außenverpackung (z.B. Karton,Tray) bestehen. Der Fassungsraum einer Innenverpackung ist je nach Gefahrgut begrenzt und kann aus dem ADR Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a entnommen werden. Die höchstzulässige Gesamtmasse des Versandstückes darf 30 kg für zusammengesetzte Verpackungen und 20 kg für Trays in Dehn- oder Schrumpffolie nicht überschreiten.
Für bestimmte Gefahrgüter kann diese Befreiung nicht angewendet werden; das wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass der Fassungsraum der Innenverpackung in der Tabelle mit 0 angegeben wird.

Kennzeichnung von Versandstücken, Fahrzeugen und Gefahrgut gemäß ADR / RID

Gefahrguttransporte auf Straßen und Schienen stellen ein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt dar. Im Schadensfall könnten Personen folgeschwere Verletzungen erleiden.
Außerdem können strafrechtliche und versicherungstechnische Folgen auf den Transporteur zukommen.
Eine nicht fachgerechte Ausstattung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen beim Transport kann bei Kontrollen zu Verzögerungen und Zusatzkosten führen. Deshalb ist eine professionelle Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des Gefahrgutrechtes erforderlich.

Gefahrstoff Kennzeichnung: UN-Label an Versandstücken

Versandstücke, wie Kisten, Paletten, Großgebinde, Fässer sind grundsätzlich zu kennzeichnen mit Gefahrzetteln und UN-Labeln. Wenn mehrere unterschiedliche Gefahrgüter in einem Versandstück verpackt sind, sind alle Gefahrzettel dieser Gefahrgüter (max. drei!) und alle UN-Label außen auf dem Packstück anzubringen.
Die UN Kennzeichnung umfasst alle UN-Nummern der Füllgüter, denen die Buchstaben ,,UN" vorangestellt sind. Sie muss innerhalb einer rautenförmigen Fläche abgebildet sein.Die Raute hat standardmäßig eine Seitenlänge von mindestens 100 mm. Die Begrenzungslinie der Raute muss mindestens 2 mm breit sein und die Zeichenhöhe der Nummer muss mindestens 6 mm betragen.
Wenn mehrere Stoffe verschiedener UN-Nummern im Versandstück enthalten sind, muss die Raute ausreichend groß sein, um alle UN-Nummern aufnehmen zu können. Wenn es die Größe eines Versandstückes erfordert, darf diese Kennzeichnung geringere Abmessungen haben, sofern sie deutlich sichtbar bleibt.
Die Gefahrstoffkennzeichen sollten möglichst komplett auf einer Seite des Versandstückes angebracht werden. Grundsätzlich müssen jedoch bei Kontrollen alle Seiten des Versandstückes auf Gefahrstoffkennzeichnungen überprüft werden.

Gefahrstoff Kennzeichnung von umweltgefährlichen Stoffen am Versandstück

Seit 1. Januar 2011 müssen alle Versandstücke mit mehr als 5 l bzw. 5 kg eines umweltgefährdenden Gefahrgutes in einer Einzel - oder Innenverpackung, zusätzlich zu den Gefahrzetteln mit dem Kennzeichen "umweltgefährdend" mit dem Symbol "Fisch und Baum" versehen werden.
Diese neue Kennzeichnung (ADR/RID 2009) ist erforderlich:

  • für umweltgefährdende Stoffe der Klasse 9 (UN 3077 und UN 3082 ab 1. 7. 2009
  • für umweltgefährdende Stoffe der anderen Klassen nach der Überprüfung ihrer entsprechenden Einstufung durch den Hersteller, spätestens aber ab dem 1. 1. 2011.

Gefahrstoff Kennzeichnung: LQ-Etiketten an Versandstücken

Wenn Gefahrgut in begrenzten Mengen zum Versand kommt, müssen diese Versandstücke ebenfalls mit einem UN-Label versehen werden.
Werden mehrere verschiedene gefährliche Güter (mit unterschiedlicher UN-Nr.) in einer zusammengesetzten Verpackung transportiert, wurden bisher entweder UN-Label mit verschiedenen UN-Nr. verwendet werden oder aber LQ-Etiketten mit der Abkürzung "LQ" (für Limited Quantity = begrenzte Menge).

LQ-Etiketten an Packstücken

Diese Kennzeichnung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen wird laut ADR/RIP und -2011 geändert. Die bisher auf Versandstücken und Umverpackungen anzubringende Raute, in der die UN-Nummern bzw. "LQ" angegeben ist, wird ersetzt durch ein neues Kennzeichen:

LQ-Etiketten - Begrenzte Menge - neu nach ADR/RIP 2011

Die bisherige Kennzeichnung mit der UN-Nummer oder der Aufschrift "LQ" dürfen aber noch bis 30.06.2015 verwendet werden, so dass Sie in dieser langen Übergangsfrist beide Kennzeichnungen in der Praxis antreffen werden.

Lagekennzeichnung mit Ausrichtungspfeilen

Etiketten zur Lagekennzeichnung mit Ausrichtungspfeilen - Versandetiketten - oben Die Richtlinien für die Kennzeichnung der Lage für "zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, schreiben die Lagekennzeichnung durch Ausrichtungspfeile vor.
Auch Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind, und Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase müssen mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet werden.
Die Ausrichtungspfeile sind schwarz oder rot, auf hinreichend kontrastierendem Grund.

Gefahrstoff Kennzeichnung: Warntafeln, Gefahrzettel mit UN-Nummern an Transportfahrzeugen

Gefahrzettel sind die grundlegende Kennzeichnung der Fahrzeuge beim Gefahrguttransport. Sie werden auf Versandstücken, Containern und Fahrzeugen angebracht. Wegen ihrer eindeutigen Farbkennzeichnung sind die Gefahrzettel von weitem erkennbar und eindeutig einer Gefahr zuzuordnen. Maximal können pro Gefahrgut bis zu drei verschiedenen Gefahrzettel verwendet werden. Gefahrzettel gibt sie in den Größen 10 x 10 cm (Gefahrzettel, Label) für Packstücke und 25 x 25 cm sowie 30 x 30 cm (Großzettel, Placard) für LKW, Tank-LKW, Aufsetztanks oder Container.

Container, Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks müssen an beiden Längsseiten und an jedem Ende mit Gefahrzetteln (Großzetteln) gekennzeichnet werden.

Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern in loser Schüttung müssen an beiden Längsseiten und am Ende mit Gefahrzetteln (Großzetteln) zu versehen. Dasselbe gilt für Fahrzeuge mit Versandstücken die separat gekennzeichnet sind mit Gefahrnummern 1, 1.4, 1.5 und 1.6 und für Fahrzeuge, die radioaktive Stoffe in Verpackungen transportieren.

Stückgutfahrzeuge werden vorn und hinten mit orangefarbenen Warntafeln (30 x 40 cm bzw. 12 x 30 cm) gekennzeichnet, sobald die Menge der transportierten Gefahrgüter bestimmte festgelegte Grenzwerte überschreitet. Bei Transporten von Gefahrgütern der Klassen 1 und 7 (Explosive und radioaktive Stoffe) sind grundsätzlich Gefahrzettel seitlich und hinten zusätzlich am Fahrzeug anzubringen.

Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit Aufsetztanks müssen ebenfalls an den Seiten und am Heck mit Gefahrzetteln (Großzetteln) gekennzeichnet werden. Mehrkammerfahrzeuge erhalten zusätzliche Warntafeln an den Längsseiten, wenn sie unterschiedliche gefährliche Stoffe in den einzelnen Tanks transportieren.

LQ - Kennzeichnungen an Transportfahrzeugen

Absender müssen den Beförderer vor der Beförderung über die Bruttomasse ("Packstückgewicht") der Güter in "LQ" informieren.
Beförderungseinheiten (zulässige Gesamtmasse > 12 t) mit mehr als 8 t "LQ-Ladung" mussen bisher, sofern keine andere Kennzeichnungspflicht besteht, vorne und hinten mit der Lennzeichnung "LTD QTY" in schwarzen Buchstaben, auf weißem Grund, Zeichenhöhe mind. 65 mm, versehen sein.

LQ-Etiketten - Container-Label - LTD QTY

Neu: Ab 1.1.2011 müssen Beförderungseinheiten mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen und einer Ladung von mehr als 8 Tonnen brutto von Versandstücken mit begrenzten Mengen vorne und hinten mit dem neuen LQ-Kennzeichen, wie die Versandstücke, jedoch mindestens in der in der Größe 25 x 25 cm gekennzeichnet werden.

LQ-Etiketten - Begrenzte Menge - neu nach ADR/RIP 2011

Bis 30.06.2015 darf auch noch die Aufschrift "LTD QTY" verwendet werden.

Kennzeichen für erwärmte Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden

Z.B. Bitumen als Rohstoff für Asphaltmischwerke wird in der Regel mit Tankfahrzeugen in flüssigem Zustand befördert. Bei Umgebungstemperaturen ist es jedoch halbfest bis fest, so dass es in erwärmtem Zustand umgeschlagen und befördert werden muss. In der Regel liegt die Verladetemperatur zwischen 160 und 200 °C. Ungewollt austretendes Bitumen kann auch in Kleinstmengen bei Personen schwerste Brandverletzungen hervorrufen. Deshalb ist es Gefahrgut und als solches zu kennzeichnen.

Die Vorschriften für die Kennzeichnung von Stoffen, die in erwärmten Zustand befördert werden müssen lauten folgendermaßen:
Wenn erwärmte flüssige Stoffe mit der UN-Nummer 3257 (z.B. geschmolzenes Metall oder Salz) in Tankfahrzeugen, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder Spezialfahrzeugen befördert werden muss, müssen diese Tanks, Container und Fahrzeuge zusätzlich mit dem Kennzeichen für erwärmte Stoffe versehen werden. Dasselbe gilt für den Transport von erwärmten festen Stoffe, bei über 240°C, mit der UN-Nummer 3258 (z.B. Bandeisen).

Die Transportfahrzeuge müssen dabei an beiden Längsseiten und hinten mit dem Kennzeichen für erwärmte Stoffe versehen werden. Bei Containern, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks wird das Kennzeichen für erwärmte Stoffe an allen vier Seiten angebracht. Das Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden hat die Form eines Dreiecks mit einer Seitenlänge von mindestens 250 mm. Symbol und Umrandung sind in rot auf weißem Untergrund dargestellt.

Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*