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UVV

Unfallverhütungsvorschriften

UVV sind die Unfallverhütungsvorschriften, welche neben den staatlichen Gesetzen und Verordnungen den Arbeits- und Gesundheitsschutz regeln. Die Unfallverhütungsvorschriften haben das Ziel, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und Gefahren im Arbeitsalltag zu verhindern. Sie werden von den Fachgremien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, den Berufsgenossenschaften, erlassen und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Seit 2000 werden die UVV als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, kurz BGV, bezeichnet. Neben den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, gibt es noch die der Unfallkassen, welche als GUV-Vorschriften bezeichnet werden.

Im Juni 2007 haben sich der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Bundesverband der Unfallkassen zur Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen. In diesem Zuge entstanden zahlreiche Dopplungen bei den BG- und den GUV-Vorschriften. Um Überschneidungen und Ungereimtheiten aus dem Weg zu schaffen, wurde ein ganz neues Regelwerk mit geänderten Bezeichnungen und Nummerierungen erarbeitet.

  • BGV und GUV-V = DGUV Vorschriften
  • BGR und GUV-R = DGUV Regeln
  • BGI und GUV-I    = DGUV Informationen
  • BGG und GUV-G = DGUV Grundsätze

Die DGUV Vorschriften haben Gesetzescharakter und sind deshalb verbindlich. Abweichungen von der Verordnung müssen mit gleichwertigen Maßnahmen ausgeglichen werden. Bei Nichteinhaltung der DGUV Vorschriften können erhebliche Bußgelder anfallen. Etwas anders verhält es sich bei den Regeln, Informationen und Grundsätzen, die ebenfalls von der DGUV erlassen wurden. Die DGUV Regeln und Informationen enthalten ausführliche Anweisungen und helfen dabei die Ziele der DGUV Vorschriften einzuhalten. Sie haben demnach keinen Gesetzescharakter. Werden die Vorgaben der Regeln und Informationen jedoch befolgt, kann davon ausgegangen werden, dass auch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. In den DGUV Grundsätzen werden vor allem Prüfverfahren beschrieben.

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