Jedes Gerät, von welchem eine Gefährdung ausgehen kann, sollte einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Fachmann unterzogen werden. Im gewerblichen Bereich ist die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Vorrichtungen, kraftbetätigten Fenstern und Toren sowie Regalanlagen, von denen bei Fehlfunktion eine Gefahr ausgehen kann, gesetzlich geregelt. Diese Regelungen finden sich in den einschlägigen DIN, BGV, UVV und TRBS wieder. Der Fachmann berät Sie kompetent zu den jeweiligen Vorschriften und Prüfzyklen und führt die Überprüfung für Sie durch. Die Überprüfung wird in Prüfprotokollen dokumentiert und mittels Prüfplaketten an den Geräten visualisiert. Aus den jeweiligen Prüfplaketten ist ersichtlich, wann die Prüfung durchgeführt wurde, ob das Gerät in Ordnung ist und ggf. wann die nächste Prüfung durchgeführt werden sollte.
Geprüft und durch eine Prüfplakette gekennzeichnet werden müssen:
Brewes bietet Ihnen Prüfplaketten zu folgenden Verordnungen, Vorschriften und Normen an:
Aufgrund des Zusammenschlusses der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger zur Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung gibt es eine Vielzahl von Überschneidungen in den vorhandenen Schriften. Zur Vereinheitlichung und Bereinigung wurde die Systematik des Regelwerks der DGUV überarbeitet.
Die Schriften werden in 4 Kategorien eingeordnet:
Neben der Kategorisierung wurde auch das Nummernsystem angepasst. Unfallverhütungsvorschriften werden durch eine 1- bzw. 2- stellige Nummer ergänzt. Die DGUV-Schriften der Kategorien Regeln, Informationen und Grundsätze bekommen in der Regel eine 6-stellige Nummer angehangen.
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